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12.10.2021; 12:33 Uhr
BGH verhandelt wieder zu "jameda"
Zulässigkeit von Bewertungsportalen im Lichte der DS-GVO auf dem Prüfstand

Am heutigen Tag verhandelte der BGH zur Frage, inwieweit Bewertungsportale im Internet unter Anwendung der DS-GVO ein zulässiges Angebot darstellen (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Konkret geht es – einmal mehr – um das Ärztebewertungsportal jameda.

Die Klägerinnen in den Verfahren sind Zahnärztinnen und werden auf der Plattform gegen ihren Willen mit einem sog. Basisprofil geführt. Hiergegen richten sich ihre Unterlassungsansprüche. In der Sache ist umstritten, ob sich die Zulässigkeit von Bewertungsportalen seit Inkrafttreten der DS-GVO nach ähnlichen Grundsätzen richtet, wie sie der BGH 2018 in seiner ersten Entscheidung zu jameda aufgestellt hatte (BGH ZUM-RD 2018, 478). In der Vorinstanz hatte dies das OLG Köln bereits bejaht (ZUM-RD 2020, 198; ZUM-RD 2020, 251).

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