Löschung von "#allesaufdentisch"-Videos durch YouTube
Das LG Köln hat mehreren Presseberichten zufolge am gestrigen Abend zwei einstweilige Verfügungen gegen die Videoplattform YouTube erlassen, da die Plattform unzulässigerweise zwei Videos der Aktion "#allesaufdentisch" gelöscht habe. Das berichtet beispielsweise Zeit Online.
Demnach habe das LG Köln entschieden, dass der Plattformbetreiber vor Löschung dem Kanalbetreiber nicht ausreichend konkret mitgeteilt habe, welche Passagen der Videos gegen welche Regelungen der hauseigenen Richtlinien verstoßen hätten und die Entfernung daher rechtswidrig erfolgt sei. Die Aktion "#allesaufdentisch" versteht sich als Zusammenschluss von Kritikern der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus der Kunstszene.
Erst jüngst hatte der BGH entschieden, unter welchen Voraussetzungen Betreiber sozialer Medien Inhalte von ihren Plattformen löschen dürfen (vgl. Meldung vom 29. Juli 2021).
Dokumente:
- Meldung bei Zeit Online vom 11. Oktober 2021
- Pressemitteilung des LG Köln via juris vom 12. Oktober 2021
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6714:
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