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16.11.2021; 11:34 Uhr
Berichterstattung über Tagesereignis durch "Bild TV"?
Einstweilige Verfügung des LG Köln wegen Verwendung von Ausschnitten der "Berliner Runde"

Das ZDF hat gegen den Fernsehsender Bild TV vor dem LG Köln eine einstweilige Verfügung wegen der Verwendung von Passagen der sog. "Berliner Runde" durch Bild TV erwirkt. Das berichtet u.a. die FAZ.

Am Abend der Bundestagswahl hatte der neu gegründete Sender bereits ca. 13 Minuten der im Ersten und dem ZDF ausgestrahlten "Berliner Runde" mit diversen Spitzenpolitikern ohne Einwilligung der Rechteinhaber ausgestrahlt und im Anschluss dann auf YouTube hochgeladen. Dagegen wendete sich nun das ZDF an das LG Köln mit einem entsprechenden Antrag.

Dieses hat dem Begehren jetzt stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen, da es die Weitersendung aufgrund der Länge für unverhältnismäßig hält. Diese könne deshalb auch nicht durch die Schranke des § 50 UrhG betreffend die Berichterstattung über ein Tagesereignis gerechtfertigt werden. Bild TV dürfe daher das Filmmaterial nicht länger auf YouTube zur Verfügung stellen, wie die FAZ einen Gerichtssprecher zitiert. Ein Sprecher der Bild-Gruppe teilte laut Meldung bereits mit, die Einlegung von Rechtsbehelfen prüfen zu lassen.

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