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16.11.2021; 17:58 Uhr
ARD gegen Videoblogger
Medienkritiker muss nach Entscheidung des LG Berlin Video zu ARD-Reportage löschen

Der Videoblogger Holger Kreymeier muss ein YouTube-Video löschen, in dem er sich mit einer Reportage der ARD auseinandergesetzt hatte und hierfür Teile der Reportage verwendete. Das hat das LG Berlin entschieden, wie das RND berichtet.

Die betroffene Reportage "Infokrieg" von Radio Bremen, in der Propagandamethoden der Neuen Rechten thematisiert wurden, wurde im Anschluss von Kreymeier in einem Video für seinen Kanal aufgegriffen. Dort kritisierte er sowohl den Inhalt als auch den Umgang mit einer dort dargestellten Influencerin. Vor dem LG Berlin machte die Sendeanstalt deshalb ihr Urheberrecht geltend.

Laut RND gab das LG Berlin dem Anliegen nun statt. Die durch Kreymeier wiedergegebenen Aufnahmen aus der Reportagen könnten nicht durch die Zitatschranke des § 51 UrhG gerechtfertigt werden, da sich der Blogger nicht mit allen gezeigten Passagen inhaltlich auseinandergesetzt hätte. Kreymeier hält laut Meldung im vorliegenden Fall das Urheberrecht jedoch nur für einen vorgeschobenen Grund. Da ihm zufolge andere Videos auf der Plattform, die ebenfalls Teile der Reportage wiedergeben, nicht verfolgt würden, gehe es der ARD vielmehr darum, Kritiker mundtot zu machen.

Dokumente:

[IUM/th]

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