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19.01.2022; 17:51 Uhr
Julian Reichelt contra "Der Spiegel"
Nachrichtenmagazin mit erfolgreicher Beschwerde gegen Entscheidung des LG Hamburg

Nachdem Julian Reichelt, ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung, gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins Spiegel vor dem LG Hamburg sowohl eine einstweilige Verfügung als auch einen Ordnungsgeldbeschluss erwirkt hatte (vgl. Meldung vom 26. November 2021), hat das Magazin nun in der Beschwerdeinstanz vom OLG Hamburg Recht bekommen. Das berichtet das Online-Portal LTO.

Die Beschwerde richtete sich demnach gegen den Ordnungsgeldbeschluss. Laut Meldung führte das OLG zur Begründung aus, dass durch die vom Spiegel nachträglich zum Beitrag hinzugefügten Stellungnahme Reichelts ein neuer Beitrag entstanden sei. Die ursprüngliche Entscheidung des LG Hamburg, wonach die Meldung zu löschen sei, könne dementsprechend auch nicht mehr durch ein Ordnungsgeld vollstreckt werden, da kein Verstoß gegen die erlassene einstweilige Verfügung zu erkennen sei. Begründet habe der Senat die Entscheidung insbesondere mit Hinweis auf die Pressefreiheit.

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