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17.02.2022; 11:12 Uhr
Streit um Veröffentlichung von Olearius' Tagebucheinträgen durch »Süddeutsche«
OLG Hamburg verkündet Entscheidung am 22. März

Im Streit um die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen von Christian Olearius – Miteigentümer der Hamburger Warburg Bank – in der Süddeutschen möchte das OLG Hamburg am 22. März eine Entscheidung verkünden. Das berichtet u.a. das Nachrichtenportal t-online.

Die Warburg Bank ist in die sog. »Cum-Ex«-Affäre verwickelt, bei der es um rechtswidrige Steuererstattungen für Finanztransaktionen geht. Daher sah die Süddeutsche ein erhebliches öffentliches Interesse an der Veröffentlichung von Teilen der Einträge. Dagegen geht Olearius gerichtlich vor, da er durch die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht.

In erster Instanz unterlag die Zeitung, da die Tagebucheinträge Teil einer Ermittlungsakte gewesen seien und deren Veröffentlichung somit einen Straftatbestand verletze. Laut Meldung zeichnet sich gemäß der Worte des Vorsitzenden Richters eine Niederlage der Süddeutschen auch vor dem OLG ab. Der Prozessvertreter der Zeitung, Martin Schippan, plädierte laut Meldung daher schon dafür, in der anstehenden Entscheidung die Revision zum BGH zuzulassen, da elementare Pressearbeit betroffen sei.

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