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28.04.2022; 17:32 Uhr
»Metall auf Metall« geht womöglich weiter
OLG Hamburg lässt laut »LTO« Revision zu; Kein Anspruch für »Kraftwerk« seit Umsetzung der Urheberrechtsreform

Das OLG Hamburg hat am heutigen Tag einmal mehr in dem Rechtsstreit »Metall auf Metall« entschieden und dabei wieder die Revision zum BGH zugelassen. Darüber berichtet LTO (5 U 48/05, Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Dabei hat das Gericht laut Meldung insbesondere Ansprüche der Musikgruppe ab dem 7. Juni 2021 abgelehnt, da seit diesem Zeitpunkt der neue § 51a UrhG gilt. Das OLG Hamburg bejahte, dass es sich bei dem umstrittenen Sample des Musikproduzenten Pelham um ein Pastiche im Sinne der Vorschrift handele, so LTO weiter. Bezüglich dieser Frage habe das OLG nun aber die Revision zum BGH zugelassen.

Für den Zeitraum zwischen dem 22. Dezember 2002 und dem 7. Juni 2021 bejahte das OLG laut Meldung aber eine Wiederholungsgefahr für eine Vervielfältigung und damit insgesamt eine Rechtsverletzung durch das Sampling.

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