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03.05.2022; 15:29 Uhr
Russischer Fernsehsender gegen Boulevardpresse
OLG Frankfurt a. M. verneint Unterlassungsanspruch gegen Zeitung

Das OLG Frankfurt a. M. hat den Unterlassungsanspruch eines russischen Fernsehsenders gegen eine Boulevardzeitung wegen der Berichterstattung über die angebliche Beteiligung an Spionage-Aktivitäten abgelehnt (16 W 48/21). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

So wendete sich laut Gericht die Betreiberin des deutschsprachigen Angebots eines russischen Fernsehsenders insbesondere gegen die in der Zeitung erhobene Behauptung, der Sender beteilige sich hierzulande an Spionageaktivitäten. Der umstrittene Beitrag erschien unter der Überschrift »Kremlsender-Reporter gesteht in ... Ich sollte Nawalny ausspionieren«. Laut Standard handelt es sich bei den beiden Parteien um die Bild-Zeitung und den Sender RT DE.

Die Richter erkannten in den Äußerungen nun unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs eine – zulässige – Meinungsäußerung, da in der Berichterstattung der Wertungscharakter überwiege. Im vorliegenden Fall gehe die »Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz der sozialen Anerkennung der Antragstellerin und dem Schutz der Kommunikations- und Pressefreiheit der Antragsgegnerin […] zu Gunsten der Antragsgegnerin aus«, so das Gericht. Der Beitrag gebe auch genügend Anknüpfungstatsachen, wobei die aufgeführten Umstände laut Pressemitteilung von der Antragstellerin auch nicht bestritten worden seien.

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