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05.05.2022; 14:47 Uhr
Kostenlose Verteilung von Stadtblättern
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde von Kommune nicht zur Ent­schei­dung an­

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Crailsheim gegen eine Entscheidung des BGH wegen der kostenlosen Verteilung eines Stadtblatts nicht zur Entscheidung angenommen (I BvR 922/19). Darüber berichtet u.a. das Handelsblatt.

Sowohl der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) als auch der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) begrüßten laut Meldung die Entscheidung des BVerfG. Auch die Stadt sei froh über die Entscheidung, da sie nun endlich Rechtssicherheit habe.

2019 hatte der BGH geurteilt, dass das von der Stadt Crailsheim kostenlos verteilte Amtsblatt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße (vgl. BGH ZUM-RD 2019, 309).

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