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10.05.2022; 17:56 Uhr
Rechtsstreit um Pippi Langstrumpf-Lied
Parteien einigen sich auf Vergleich

Im Streit um das Urheberrecht am Text des deutschen »Pippi-Langstrumpf«-Lieds haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt und damit den Rechtsstreit beendet. Darüber berichtet u.a. die Tagesschau in ihrem Online-Angebot.

In dem Verfahren hatten die Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren gegen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und die Erbin des Verfassers der deutschen Textversion geklagt, da diese der Auffassung waren, dass Lindgren zumindest Miturheberin des Liedtextes sei. Das LG Hamburg gab der Klage Ende 2020 statt, da es sich bei dem deutschen Text lediglich um eine unfreie Bearbeitung handele (LG Hamburg ZUM-RD 2021, 164).

Laut Tagesschau sieht der nun geschlossene Vergleich, dem alle Parteien zugestimmt haben sollen, vor, dass Lindgren bei der GEMA künftig als Mitautorin des Liedtextes geführt wird. Die Einnahmen hieraus sollen geteilt werden. Schließlich sei mit dem Verlag ein »Vertrag über die Auswertungsrechte an der deutschen Version des Liedes« geschlossen worden, so die Meldung weiter.

Dokumente:

[IUM/th]

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