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23.05.2022; 18:11 Uhr
»Gendern« und Urheberrecht
Verlag muss Bericht zufolge Änderungen rückgängig machen

Im Streit um eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch eigenmächtiges »Gendern« vor dem LG Hamburg hat sich der beklagte Verlag in einem Vergleich gegenüber der Autorin dazu verpflichtet, diese Änderungen rückgängig zu machen (308 O 176/21). Hierüber berichtet LTO.

Laut Meldung habe der Verlag das Wort »Zeichner« durch »zeichnende Person« ersetzt, obwohl sich die Autorin mehrfach gegen ein »Gendern« ausgesprochen hatte. In der Verhandlung hatte dann laut eigener Aussage der Autorin der zuständige Richter angedeutet, dass er in den Änderungen eine klare Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung erkenne. In dem Vergleich wurde nun geregelt, dass der Verlag den Text in seinem Online-Angebot abändert und einen Großteil der Gerichtskosten tragen werde, so LTO weiter.

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