Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Länder haben sich auf eine Reform des Auftragsbegriffs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Darüber berichtet u.a. die FAZ in ihrem Online-Angebot.
Die Einigung hätten die Ministerpräsidenten nach ihrer gemeinsamen Sitzung am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, so die Meldung. Zwar seien laut FAZ konkrete Formulierungen zunächst noch nicht genannt worden. Jedoch soll trotz Kritik beispielsweise die Unterhaltung nach wie vor zum Auftrag des öffentlichen Rundfunks gehören. Weiterhin soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Angebot künftig noch stärker zwischen Information und Meinung trennen.
Nun soll ein Entwurf ausgearbeitet werden, so die Meldung weiter, der dann bereits im Oktober unterschrieben werden könnte.
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