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25.08.2022; 17:43 Uhr
Auskunftsanspruch gegen Verteidigungsministerium
Presse hat Anspruch auf Auskunft zu Hubschrauberfotos des Sohnes der Ministerin

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Das hat das VG Köln entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (6 L 978/22).

Konkret wollte der Journalist u.a. wissen, welcher zeitliche Zusammenhang zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung eines Truppenbesuchs lag. Hintergrund ist, dass die Ministerin im Anschluss an den Besuch ihren Osterurlaub auf der Nordseeinsel verbracht hatte. Außerdem wollte er Details zu der Entstehung des Fotos erfragen. Das Ministerium lehnte eine Auskunft mit der Begründung ab, die Vorgänge beträfen allein die Ministerin als Privatperson.

Der vom Journalisten gestellte Eilantrag vor dem VG Köln hatte nun weit überwiegend Erfolg. Lediglich die Frage betreffend die Hotelbuchung müsse nicht beantwortet werden, da dies die Ministerin als Privatperson betreffe. Anders sei dies laut Gericht in Bezug auf die Hintergründe zur Entstehung des Fotos zu bewerten. Aus dem Gesamtkontext ergebe sich diesbezüglich nämlich ein hinreichend dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.

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[IUM/th]

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