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14.09.2022; 18:33 Uhr
Spekulation über Liebesgerüchte
Comedian Luke Mockridge scheitert vor BGH mit Klage gegen Berichterstattung

Der Comedian Luke Mockridge ist mit seiner Klage gegen die Berichterstattung, in der über eine Liebesbeziehung spekuliert wurde, gescheitert. Das hat der BGH entschieden (VI ZR 26/21, Veröffentlichung in der ZUM folgt), worüber das Portal LTO berichtet.

Begründet worden sei die Entscheidung maßgeblich mit dem Hinweis darauf, dass sich Mockridge selbst in die Öffentlichkeit begeben habe und damit mit einer entsprechenden Berichterstattung rechnen müsse. 

Rechtsanwalt Rechtsanwalt Martin W. Huff begrüße laut LTO die Entscheidung, da der BGH damit seine medienfreundliche Linie beibehalte. Anders sieht dies der Chefredakteur von LTO, Felix W. Zimmermann, demzufolge sich der »BGH im Persönlichkeitsrecht in Revisionssachen zu häufig zum Tatrichter auf[schwinge]«, da die Entscheidungen der Vorinstanzen vertretbar gewesen seien.

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[IUM/th]

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