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18.10.2022; 17:00 Uhr
Auskunft zu Begnadigungen
VG Berlin verneint Anspruch gegen Bundespräsidenten

FragDenStaat hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier betreffend die von ihm oder seinen Vorgängern ausgesprochenen Begnadigungen. Das hat das VG Berlin entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (VG 27 K 285/21), worüber u.a. das Online-Portal LTO berichtet.

Das Portal FragDenStaat wollte genaue Auskunft zu allen zwischen 2004 und 2021 vorgenommenen Begnadigungen. Dies lehnte das Bundespräsidialamt laut Pressemitteilung jedoch ab, u.a. mit Hinweis darauf, dass der Bundespräsident bei Begnadigungen nicht als Behörde, sondern als Verfassungsorgan handele und außerdem schutzwürdige Interessen der Betroffenen der Auskunftserteilung entgegenstünden.

Die daraufhin erhobene Klage hat das VG nun abgewiesen. Das Gericht führte laut Pressemitteilung hierzu aus, dass das Begnadigungsrecht »als Gestaltungsmacht besonderer Art weder der gerichtlichen Überprüfung [unterliege] noch es dem Bundespräsidenten als Verwaltungstätigkeit [zugewiesen sei].« Somit handele er auch nicht als Behörde im presserechtlichen Sinn. Auf andere Gründe kam es laut Gericht somit überhaupt nicht an.

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[IUM/th]

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