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14.11.2022; 11:36 Uhr
Kommerzielle Zusammenfassung von Sachbüchern
Beitrag der »Welt« zu rechtlichen Grenzen von »Blinkist«

Mit der Frage, inwieweit das Geschäftsmodell des Start-ups Blinkist, das Zusammenfassungen von Sachbüchern zur Verfügung stellt, mit dem Urheberrecht vereinbar ist, befasst sich ein Beitrag im Online-Angebot der Welt. Ausgangspunkt ist, dass in jüngster Vergangenheit vermehrt Influencer in den sozialen Netzwerken für den Dienst werben, es aber vermehrt zu Kritik durch einzelne Sachbuchautoren an dem Portal kommt.

Diese kritisieren laut Meldung insbesondere, dass sie an den Einnahmen von Blinkist nicht beteiligt werden. Blinkist rechtfertige diese Praxis wiederum, da es durch die Zusammenfassungen eigene neue Werke schaffen würde. Laut Prof. Linda Kuschel handele es sich dabei zwar um eine urheberrechtliche Gratwanderung, die aber wohl noch zulässig sei, wie die Welt die Professorin zitiert. Grund sei, dass der bloße Inhalt eines Sachbuchs nicht urheberrechtlich geschützt ist. Problematisch könne es jedoch dann werden, wenn die Zusammenfassungen den Inhalt falsch wiedergeben, so Kuschel weiter, da dies das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Autors verletzen könnte.

Verlage erhielten für die Verwendung der Buchcover zumindest eine pauschale Lizenzgebühr, von der laut Verlagsangaben wiederum auch die jeweiligen Autoren profitierten. Unter diesen gehen die Meinungen zu Blinkist auseinander, so die Welt weiter, da neben kritischen Stimmen von anderen Autoren auch der Nutzen der Plattform erkannt werde.

Dokumente:

[IUM/th]

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