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29.11.2022; 12:47 Uhr
Polizei auf Twitter
Fan klagt erfolgreich vor OVG NRW gegen Bildveröffentlichung

Ein Fußballfan hat vor dem OVG NRW erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Bildnisses durch die Polizei auf Twitter geklagt (5 A 2808/19). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Das auf der Plattform hochgeladene Foto zeigte u.a. die Klägerin, während sie auf den Einlass in den Gästeblock in Duisburg wartete. Die Frau fühlte sich durch die Veröffentlichung des Polizeipräsidiums Duisburg in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da die Polizei in dem Post selbst den Verdacht geäußert hatte, die Fans wollten durch das Tragen von Regencapes die Durchsuchung verhindern und dadurch Pyrotechnik in das Stadion schmuggeln (vgl. Meldung vom 21. November 2022).

Das OVG NRW gab der Klage nun statt. Denn laut Pressemitteilung habe es sich lediglich um eine nicht belegte Vermutung der Polizei gehandelt, dass die wartenden Fans aufgrund der getragenen Regencapes Pyrotechnik unter ihrer Kleidung trugen. Diese verbleibende Unsicherheit hätte die Polizei in ihrer Veröffentlichung zumindest kenntlich machen müssen. Die umstrittene Frage, ob die Klägerin auf dem veröffentlichten Foto tatsächlich identifizierbar gewesen sei, gehe zulasten der Polizei, da diese den Tweet aufgrund rechtlicher Bedenken nachträglich gelöscht hatte und das Originalfoto nicht mehr auffindbar sei, so das Gericht weiter. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

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