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20.01.2023; 10:54 Uhr
Blog auf Kanzlei-Webseite
Nach OLG Frankfurt a.M. kein Löschungs-, aber Nachtragsanspruch bei Bericht über Gerichtsverfahren

Betreibt eine Anwaltskanzlei auf ihrer Webseite einen Blog, in dem sie über erstrittene Entscheidungen berichtet, so hat eine hiervon betroffene Person zwar keinen Löschungs-, aber einen Nachtragsanspruch gegen den Betreiber, soweit in der Rechtsmittelinstanz ein anderes Ergebnis gefunden wurde. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden (16 U 255/21) und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Der beklagte Rechtsanwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Klägerin – eine deutschlandweit tätige Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden – erstritten und hierüber auf seinem Blog berichtet. Auf den Widerspruch der Klägerin hin wurde die Verfügung in der Folge jedoch vollständig aufgehoben. Da der Anwalt die ursprüngliche Meldung unverändert auf seinem Blog bestehen ließ, ging die Klägerin gegen den Anwalt vor. Die Berufung hat das OLG Frankfurt nun zurückgewiesen.

Zwar habe die Klägerin gegen den Anwalt im Hinblick auf die Ausgangsmeldung keinen Unterlassungsanspruch und eine damit einhergehende Löschung des ursprünglichen Beitrags, da in Bezug auf die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung eine wahre Tatsachenbehauptung vorliege. Diese sei grundsätzlich vom Betroffenen auch hinzunehmen, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Nichts anderes folge aus der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung der Verfügung.

Die Klägerin habe laut Gericht jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf Nachtrag der ursprünglichen Meldung, da diese nunmehr lediglich »nur die halbe Wahrheit« wiedergebe. Dieses Begehren hätte die Klägerin jedoch beantragen müssen, was nicht geschehen sei.

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