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07.02.2023; 10:13 Uhr
Debatte um Twitter-Account von Faeser
Gastbeitrag auf »LTO« hält Umwidmung für verfassungswidrig

In einem Gastbeitrag für das Portal LTO führt der Rechtsanwalt Christian Conrad aus, dass die erfolgte Umwidmung des Twitter-Accounts durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser für private Zwecke verfassungswidrig sei. Diese verwendet ihren Zugang zu dem Nachrichtendienst, den sie bislang als Innenministerin betrieben hatte, nun für den anstehenden Wahlkampf in Hessen für private Zwecke.

Unter Bezugnahme auf die sog. »Seehofer«-Entscheidung des BVerfG (ZUM 2021, 138) führt Conrad zunächst aus, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl dann nicht mehr gegeben sei, wenn ein Staatsorgan zugunsten oder zulasten einer Partei in den Wahlkampf eingreife. Laut Conrad sei aber genau das durch die Umwidmung des (amtlich betreuten) Accounts durch Faeser geschehen, schon allein weil dieser durch die vorherige amtliche Stellung und Betreuung durch das Ministerium eine weitaus größere Followerzahl besitze als durchschnittliche private Accounts. Hierin sei eine unerlaubte Unterstützung von Faeser als Privatperson und Politikerin zu erkennen.

Der Autor rät ihr daher dazu, für ihren anstehenden Wahlkampf einen neuen Account anzulegen. Am Rande weist Conrad auf weitere Probleme hin, die seiner Meinung nach aus der Umwidmung entstehen könnten, etwa im Hinblick auf das Parteien-, das Datenschutz- oder das Persönlichkeitsrecht. Die Umwidmung des Accounts hat der Meldung zufolge insbesondere in Reihen der Opposition für Kritik gesorgt.

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