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16.05.2023; 17:20 Uhr
Entscheidung im »Tagebuchstreit«
Revision der Süddeutschen Zeitung hat Erfolg

Im »Tagebuchstreit« des Bankiers Christian Olearius gegen die Süddeutsche Zeitung hat der BGH das Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen mit Urteil vom heutigen Tage aufgehoben (Az. VI ZR 116/22, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.

Der siebte Senat des OLG Hamburg hatte zuvor das Verbot des LG Hamburg (vgl. Meldung vom 17. Februar 2022) weitgehend bestätigt und lediglich um zwei im parlamentarischen Untersuchungsausschuss inzwischen verlesene Textpassagen reduziert (vgl. Meldung vom 23. März 2022).

Der BGH hat den Unterlassungsanspruch vollumfänglich verneint. Ein solcher ergebe sich insbesondere nicht aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 353d Nr. 3 StGB. § 353d Nr. 3 StGB sei weder ein Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB, noch sei der Tatbestand der Norm im vorliegenden Fall erfüllt. Auch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) lasse sich kein entsprechender Anspruch ableiten. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit müsse vorliegend deutlich hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) zurücktreten.

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