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27.06.2023; 18:11 Uhr
EuGH-Generalanwältin Medina zu harmonisierten technischen Normen
HTN dürften grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig sein

Die EuGH-Generalanwältin Laila Medina hat in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-588/21 die Rechtsansicht vorgetragen, dass harmonisierte technische Normen (HTN) »für die Zwecke des Unionsrechts (...) angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Umsetzung des abgeleiteten Unionsrechts sowie ihrer Rechtswirkungen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig sein dürften.« Dies geht aus der Pressemitteilung des EuGH hervor.

Dem Verfahren liegt eine Klage von Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG, zwei gemeinnützige Organisationen, gegen einen Beschluss der Kommission zugrunde. Darin wurde den Klagparteien der Zugang zu vier vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommenen HTN verweigert. Die Klagparteien haben die Auffassung vertreten, HTN seien als Teil des Unionsrechts und mit Blick auf den Grundsatz der freien Zugänglichkeit zum Recht nicht urheberrechtlich schutzfähig.

Diese Ansicht bestätigte Medina unter Verweis auf Art. 297 AEUV. Jedenfalls müsse dem Grundsatz des freien Zugangs zum Recht aber Vorrang vor dem Urheberrechtsschutz eingeräumt werden.

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