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22.08.2023; 17:18 Uhr
Zur Presseveröffentlichung von Beschlüssen aus laufenden Strafverfahren
Semsrott veröffentlicht Akteninhalte aus Verfahren gegen »Letzte Generation«

Der Journalist und Projektleiter der Informationsplattform »FragDenStaat« Arne Semsrott veröffentlichte drei Gerichtsbeschlüsse aus einem laufenden Strafverfahren gegen Mitglieder der »Letzten Generation« online und in anonymisierter Form. Darüber berichtet LTO.

Die veröffentlichen Beschlüsse betreffen Wohnungsdurchsuchungen von Mitgliedern der »Letzen Generation« und legen die Begründung des AG München, warum es sich bei der »Letzten Generation« um eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) handeln könne, dar. Semsrott setzt sich mit der Veröffentlichung in Widerspruch zu § 353d StGB, der u.a. die wortwörtliche Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens verbietet. § 353d StGB schüchtere die Presse jedoch über die Maße ein und verletze dadurch sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Es liegt daher nahe, dass Semsrott mit seinem Vorgehen eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Strafnorm provozieren möchte.

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