mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.11.2023; 16:18 Uhr
Schulze gewinnt gegen Reichelt
Kammergericht kippt erstinstanzliche Entscheidung

Das Kammergericht hat dem Antrag der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich einer Äußerung von Julian Reichelt, Chefredakteur des Onlineportals Nius und früherer Chefredakteur der BILD Zeitung, in zweiter Instanz stattgegeben (10 W 184/23). Darüber berichtet u.a. LTO.

Der Verfügungsantrag der Bundesministerin bezog sich auf die Aussage Reichelts »Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)«, die dieser auf dem Kurznachrichtendienst X im Zusammenhang mit einem Beitrag auf Nius über deutsche Entwicklungshilfezahlungen in Afghanistan veröffentlicht hatte. Das LG Berlin hatte in der Aussage Reichelts in erster Instanz nur eine im Kontext zu lesende überspitzte Kritik und damit eine zulässige Meinungsäußerung gesehen (vgl. Meldung vom 10. Oktober 2023).

Das Kammergericht in Berlin hat dies nun anders bewertet und hält die Aussage Reichelts für eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Vertrauen »in die Tätigkeit« der Bundesrepublik und des Bundesentwicklungsministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu erschüttern. Das Gericht begründete diese Einschätzung insbesondere mit dem zweiten Teil der Aussage Reichelts in diesem Kontext: Durch die Aussage, »Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!«, entstünde der Eindruck, Reichelt gehe tatsächlich davon aus, dass die Bundesregierung Terrororganisationen Geld zur Verfügung stelle. Dabei handele es sich tatsächlich um Zahlungen zur humanitären Hilfe an Organisationen wie die Weltbank oder UNICEF. Dies würde »vom Durchschnittsleser nicht als sinngemäß komplett irres Vorgehen angesehen«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7238:

https://www.urheberrecht.org/news/7238/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.