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20.02.2024; 17:55 Uhr
Kanzler-Deep-Fake-Video verboten
Eilentscheidung des LG Berlin II

Das LG Berlin II hat es dem Satirikerkollektiv »Zentrum für politische Schönheit« (ZPS) in einer Eilentscheidung verboten, ein Deep-Fake-Video von Bundeskanzler Olaf Scholz weiter zu verbreiten (15 O 579/23). Darüber berichtet netzpolitik.org.

In dem Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz so animiert, als habe er sich in einer offiziellen Erklärung für einen Verbotsantrag gegen die Partei »Alternative für Deutschland« (AfD) ausgesprochen. Dagegen hatte sich die Bundesregierung gewehrt, indem sie auf einzelne Plattformen zugegangen war und unter Verweis auf die »Urheberrechte« eine Löschung des Videos beantragt hatte – ohne Erfolg.

Erst durch das angestrengte Gerichtsverfahren konnte die Bundesregierung nun ihr Ziel erreichen. Nach Ansicht des LG Berlin II erzeuge das Video eine »Zuordnungsverwirrung«; »die gesamte Gestaltung des Videos [sei] darauf ausgerichtet, wie eine offizielle Regierungserklärung zu wirken« heißt es in der Meldung bei netzpolitik.org. Das Video weise insgesamt keinen künstlerischen oder satirischen Bezug auf. Dem Vortrag des ZPS, das Video sei eindeutig als ein »Fake« zu erkennen, folgte das Gericht somit nicht. Das ZPS hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

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