Verfassungsbeschwerde im »Tagebuchstreit« ohne Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des Bankiers Christian Olearius im Zusammenhang mit der Presseveröffentlichung einzelner Tagebucheinträge des Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2279/23, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Im sog. »Tagebuchstreit« hatte der Bankier und Miteigentümer der Warburg Bank, Christian Olearius, die Süddeutsche Zeitung verklagt. Die Zeitung hatte im Zusammenhang mit Recherchen zu der sog. »Cum-Ex«-Affäre auch Tagebucheinträge von Olearius wörtlich veröffentlicht. Mit Urteil vom 16. Mai 2023 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Rechtsstreit letztlich zugunsten der Zeitung entschieden (ZUM 2023, 782 mAnm Hager ZUM 2023, 793 und Mann ZUM 2023, 791, vgl. Meldung vom 16. Mai 2023). Die dagegen gerichtete Anhörungsrüge blieb ebenfalls ohne Erfolg (ZUM 2024, 150).
Mit der darauf erhobenen Verfassungsbeschwerde hatte Olearius nun ebenfalls keinen Erfolg. Das BVerfG hat sie als unzulässig abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde genüge offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen. Etwaige Grundrechtsverletzungen des Beschwerdeführers seien nicht substantiiert dargelegt worden. Gleiches gelte für den Einwand des Beschwerdeführers, der BGH habe die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfindung missachtet.
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