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06.06.2024; 16:06 Uhr
Freispruch im Fall »Radio Dreyeckland«
Urteil des LG Karlsruhe

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom heutigen Tage den Redakteur des Radiosenders Radio Dreyeckland, der in einem Onlineartikel das Archiv der mittlerweile verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia verlinkt haben soll, freigesprochen. Darüber berichtet u.a. netzpolitik.org.

Der Redakteur war zuvor aufgrund der Verlinkung von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Tatverdachts der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StGB) angeklagt worden (vgl. schon Meldung vom 13. Juni 2023).

Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat den Redakteur nun freigesprochen. Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus. Im Verkündungstermin habe sich »Argumentationslinie« des Gerichts aber schon erkennen lassen, so die Meldung: Es sei zweifelhaft, ob linksunten.indymedia überhaupt noch existiere. Die Existenz einer verbotenen Vereinigung sei aber zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung gem. § 85 StGB.

Der Freispruch wurde von dem Sender und dem Redakteur positiv aufgenommen. Der größte Schaden sei allerdings nicht mehr zu revidieren: Die Anklage und die vorangegangenen Ermittlungsmaßnahmen seien insbesondere für freie Radios in erheblichem Maße einschüchternd gewesen. Ob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Urteil akzeptiert, ist noch unklar.

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