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13.06.2024; 18:36 Uhr
Haftung für rechtsverletzende Inhalte nur bei konkreter Verdachtsmeldung
Eilentscheidung des OLG Frankfurt am Main

Im Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute mit Urteil entschieden, dass ein Plattformbetreiber für die rechtsverletzenden Inhalte seiner Nutzer:innen nur haftet, wenn die Verdachtsmeldung »so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann« (16 U 195/22). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Der Kläger ist Antisemitismusbeauftragter in Baden-Württemberg. Er hatte sich im Eilverfahren gegen Beiträge auf der Plattform »X« gewandt und gegen diese einen entsprechenden Unterlassungsantrag gestellt.

Diesen wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in zweiter Instanz weitgehend ab: Das Anwaltsschreiben des Klägers habe die Beklagte zuvor nicht hinreichend konkret über die streitgegenständlichen Beiträge und ihre potenziell rechtswidrige Natur informiert. Der bloße Verweis, dass es sich dabei um »rechtswidrige Inhalte« handele, genüge dafür nicht.

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