Vorwahlberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Madeline Trappmann untersucht auf dem Verfassungsblog zwei verwaltungsgerichtliche Verfahren aus der jüngeren Zeit zur Berücksichtigung von einzelnen Parteien in Vorwahlsendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. Meldungen vom 24. September 2024 und vom 5. Juni 2024). Die Entscheidungen ließen eine neue Linie in der Rechtsprechung zur Vorwahlberichterstattung erkennen, die auch für die Bundestagswahl im kommenden Jahr noch relevant werden könne und die kritisch zu betrachten sei.
Madeline Trappmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht der Universität zu Köln und promoviert bei Herrn Prof Dr. Dr. h.C. (TSU Tiflis) Christian von Coelln.
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