Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Über die Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen Reformstaatsvertrag, auf die sich die Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche geeinigt haben, berichtet LTO.
Zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zählen etwa Kooperationspflichten der Anstalten, die Reduzierung der Hörfunkprogramme, neue Regelungen zur Sportübertragung und eine Schärfung der Vorgaben zur Abgrenzung von Presseangeboten. Damit setzt die Reform einige der Vorschläge des Zukunftsrates um (vgl. Meldung vom 23. Januar 2024). Die Frage über eine mögliche Änderung des Rundfunkfinanzierungssystems wurde hingegen offengelassen.
Prof. Dr. Wolfgang Schulz bewertet die Beschlüsse auf LTO als ein »gutes Stück Reaktion auf populistischen Druck«, weist aber auch auf Defizite im System hin.
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