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15.10.2026; 13:32 Uhr
Strip-Chat weiterhin sehr große Online-Plattform
Urteil des EuG

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Oktober 2026 (T-134/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) die Einstufung der Erotikplattform »Stripchat« als sehr große Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) aufrechterhalten. Es berichtet ua LTO.

Die Betreiberin der Plattform, Technicus, hatte gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission geklagt und dies insbesondere auf eine fehlerhafte Ermittlung der Nutzerzahlen gestützt. Die Einstufung als VLOP, Art. 33 Abs. 1 DSA, hängt nach Erwägungsgrund 77 maßgeblich von der Ermittlung der durchschnittlichen aktiven Nutzerzahl ab. 

Das Gericht sah die Begründung und Berechnungsmethode der Kommission als ausreichend und zuverlässig an. Es kam insbesondere zu dem Schluss, dass Technicus innerhalb seiner Zahlendarstellung fehlerhaft Abzüge vorgenommen hatte, um die Zahl der aktiven Nutzer zu reduzieren.

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