Verarbeitung von »My AI«-Daten untersagt
Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 17. September 2026 (33 O 120/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) der Snap Group Limited (Betreiberin von Snapchat in Deutschland) die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem KI-Chatbot »My AI« zu Werbezwecken untersagt. Es berichtet ua heise online.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband war gegen den Chatbot vorgegangen, der auch von 13-Jährigen bereits genutzt werden kann. Die Kammer stellt insbesondere einen Verstoß die DSGVO fest, da es bereits an einer rechtmäßigen Einwilligung mangele. Auch Vorschriften des Jugendmedienschutzes, speziell § 6 Abs. 5 JMStV, seien missachtet worden, indem sich die Betreiberin durch einen voreingestellten Haken die Einwilligung ua auch für Werbung zu den Themen »Glücksspiel« und »Alkohol« einräumen lässt.
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Dokumente:
- Urteil des LG Köln vom 17. September 2026
- Mitteilung auf heise online vom 15. Oktober 2026
- Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 15. Oktober 2026
Institutionen:
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