mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.10.2026; 15:04 Uhr
Verarbeitung von »My AI«-Daten untersagt
Urteil des LG Köln

Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 17. September 2026 (33 O 120/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) der Snap Group Limited (Betreiberin von Snapchat in Deutschland) die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem KI-Chatbot »My AI« zu Werbezwecken untersagt. Es berichtet ua heise online.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband war gegen den Chatbot vorgegangen, der auch von 13-Jährigen bereits genutzt werden kann. Die Kammer stellt insbesondere einen Verstoß die DSGVO fest, da es bereits an einer rechtmäßigen Einwilligung mangele. Auch Vorschriften des Jugendmedienschutzes, speziell § 6 Abs. 5 JMStV, seien missachtet worden, indem sich die Betreiberin durch einen voreingestellten Haken die Einwilligung ua auch für Werbung zu den Themen »Glücksspiel« und »Alkohol« einräumen lässt.

...

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/lb]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7914:

https://www.urheberrecht.org/news/7914/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.