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29.10.2026; 12:54 Uhr
Sicherstellung der Podcast-Aufnahmen teilweise rechtswidrig
Entscheidung des LG Hamburg

Das Landgericht (LG) Hamburg hat den Beschwerden hinsichtlich der Sicherstellung der Aufnahmen des Podcasts »ZEIT Verbrechen« teilweise stattgegeben und im Übrigen an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verwiesen. Es berichten ua beck-aktuell und LTO. 

Nachdem die ZEIT-Redaktion und die Journalistin Anne Kunze Beschwerden gegen die Sicherstellung der Podcast-Aufnahmen eingelegt hatten (vgl. Meldungen vom 15. Oktober und 22. Oktober 2026), hat das LG Hamburg nun den Tenor der Durchsuchungsanordnung abgeändert, womit die Aufnahmen der ältesten Block-Tochter ausgenommen und deren Sicherstellung nachträglich für rechtswidrig erklärt wurde. Die älteste Tochter war in der betreffenden Silvesternacht nicht gemeinsam mit ihren Geschwistern entführt worden.

Hinsichtlich der Auswertung der sonstigen Rohaufnahmen will sich das Gericht auf die Informationen im Zusammenhang mit den öffentlich berichteten Inhalten beschränken, um nach eigenen Angaben den Informanten- und Quellenschutz hinreichend zu würdigen. Das LG Hamburg nimmt die Ausführungen überdies zum Anlass, um auf die Kritik an den Durchsuchungsbeschlüssen einzugehen und seine Argumentation hinsichtlich eines, nach Ansicht des Gerichts weiterhin gerechtfertigten, Eingriffs in die Pressefreiheit auszubauen. 

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