LG Hamburg verhandelt im Streit um gebrauchte SAP-Softwarelizenzen
Das LG Hamburg hatte sich am Mittwoch mit dem Handel gebrauchter Software zu beschäftigen (Az.: 315 O 449/12). Geklagt hat der Vermarkter Susensoftware, der überschüssige Lizenzen des Softwareherstellers SAP kauft und verkauft. Das Unternehmen werfe SAP vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern, so Onlineberichte.
In der ersten mündlichen Verhandlung habe die Kammer zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich angesehen. Insbesondere die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sei nach Auffassung des Vorsitzenden Richters nicht mit der »UsedSoft«-Entscheidung des EuGH vereinbar. Die Entscheidung des LG Hamburg soll am 25. Oktober verkündet werden.
Der EuGH hatte im Juli vergangenen Jahres im Rechtsstreit zwischen der Münchner Firma UsedSoft und dem US-Konzern Oracle entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen (vgl. Meldung vom 3. Juli 2012). Erst im Juli diesen Jahres hatte der BGH den Fall an das OLG München zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (vgl. Meldung vom 18. Juli 2013).
Dokumente:
- Meldung der RNZ vom 29. August 2013
- Meldung bei Heise Online vom 29. August 2013
- Urteil des BGH vom 3. Februar 2011, Az.: I ZR 129/08, ZUM 2011, 397 mit Anm. von RA Jörg-Alexander Paul, ZUM 2011, 400 (jeweils im Volltext bei Beck Online)
- Urteil des OLG München vom 3. Juli 2008, Az. 6 U 2759/07, ZUM 2009, 70 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des LG München I vom 15. März 2007, Az. 7 O 7061/06, ZUM 2007, 409 (Volltext bei Beck Online)
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