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31.01.2023; 16:49 Uhr
Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Berlin
Land muss 100.000 Euro an Bordell bezahlen

Das Land Berlin muss an zwei Bordellbetreiber 100.000 Euro Entschädigung für eine »reißerische« Pressekonferenz zu einer Hausdurchsuchung zahlen. Das hat das Kammergericht entschieden (9 U 21/21), wie LTO berichtet.

In der Pressekonferenz informierte die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahre 2016 zu einer Hausdurchsuchung in dem Bordell, da deren Betreiber mit dem sogenannten Rockermilieu in Verbindung gebracht wurden, so die Meldung. Die darauf folgende Anklage wurde vom LG Berlin jedoch nicht zugelassen. Die Betreiber sind der Auffassung, so LTO weiter, dass die Berichterstattung durch die Pressekonferenz vorverurteilend gewesen sei.

Dies bestätigte laut Meldung nun das KG in seiner Entscheidung und bejahte einen Anspruch aufgrund einer Amtspflichtverletzung. Die Wortwahl insbesondere des Leitenden Oberstaatsanwaltes sei unpräzise gewesen, da dieser »sich bewusst für reißerische Begrifflichkeiten entschieden [habe]«, wie LTO das Gericht zitiert. Dabei müsse die Behörde jedoch zu jeder Zeit das Informationsinteresse mit dem Persönlichkeitsrecht der Beteiligten sauber abwägen. Gefallene Vergleiche mit Al Capone seien gänzlich unzulässig.

Jüngst war die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Berlin bereits Gegenstand öffentlicher Debatten, nachdem diese informiert hatte, die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner zu prüfen (vgl. Meldung vom 11. Januar 2023).

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