mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.04.2024; 19:31 Uhr
Auskunft zu Begnadigungen
OVG Berlin-Brandenburg folgt Vorinstanz

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 4. März 2024 entschieden, dass FragDenStaat kein Auskunftsanspruch gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier betreffend die von ihm oder seinen Vorgängern ausgesprochenen Begnadigungen zusteht (6 B 18/22). Darüber berichtet u.a. LTO.

Das Portal FragDenStaat hatte beim Bundespräsidialamt genaue Auskunft zu allen zwischen 2004 und 2021 vorgenommenen Begnadigungen beantragt. Dies lehnte das Bundespräsidialamt ab, u.a. mit Hinweis darauf, dass der Bundespräsident bei Begnadigungen nicht als Behörde, sondern als Verfassungsorgan handele und außerdem schutzwürdige Interessen der Betroffenen der Auskunftserteilung entgegenstünden.

Die daraufhin erhobene Klage hatte das VG Berlin schon in erster Instanz abgewiesen (ZUM-RD 2023, 111 mAnm Hotz ZUM-RD 2023, 116). Das Gericht hatte dies damit begründet, dass das Begnadigungsrecht »als Gestaltungsmacht besonderer Art weder der gerichtlichen Überprüfung [unterliege] noch es dem Bundespräsidenten als Verwaltungstätigkeit [zugewiesen sei].« Somit handele er auch nicht als Behörde im presserechtlichen Sinn (vgl. schon Meldung vom 18. Oktober 2022). Dieser Begründung hat sich das OVG Berlin-Brandenburg angeschlossen und damit auch in zweiter Instanz die Klage von FragdenStaat abgewiesen. Auf die von FragdenStaat vorgebrachte Rechtsprechung des EGMR komme es für die streitgegenständliche Rechtsfrage nicht an. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7314:

https://www.urheberrecht.org/news/7314/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.