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18.06.2024; 17:24 Uhr
Neues im Fall »Radio Dreyeckland«
Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Fall »Radio Dreyeckland« gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe von Anfang Juni Revision eingelegt. Darüber berichtet beck aktuell.

Der Fall »Radio Dreyeckland« bezeichnet ein Strafverfahren gegen einen Redakteur des Radiosenders Radio Dreyeckland, der in einem Onlineartikel das Archiv der mittlerweile verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia verlinkt haben soll. Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte den Redakteur Anfang Juni vom Tatverdacht der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StGB) freigesprochen (vgl. Meldung vom 6. Juni 2024).

Nun hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Revision gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Die Verteidigung sehe dieser jedoch gelassen entgegen, so die Meldung.

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