Ende im Streit um Verlinkung auf Linksunten.indymedia
Das Strafverfahren gegen einen Redakteur des Radiosenders Radio Dreyeckland, der in einem Onlineartikel das Archiv der mittlerweile verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia verlinkt haben soll, endet mit einem Freispruch. Darüber berichtet u.a. LTO.
Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte den Redakteur Anfang Juni vom Tatverdacht der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StGB) durch das Verlinken freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte darauf allerdings Revision gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt (vgl. Meldungen vom 6. Juni 2024 und vom 18. Juni 2024).
Die Revisionsbegründungsfrist ließ die Behörde nun allerdings verstreichen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.
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