»Impfen macht frei«-Post ist Volksverhetzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Facebook-Post, der den Eingang eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift »Impfen macht frei« zeigt, den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt (3 StR 468/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 29.4.2025 hervor.
Zuvor hatte das Landgericht Köln den Post des Angeklagten als eine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB in der Tathandlungsvariante der Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords gewertet (113 KLs 16/23). Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts bestätigt.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7762:
https://www.urheberrecht.org/news/7762/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.