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17.10.2024; 04:32 Uhr
Prozessauftakt im Verfahren um § 353d Nr. 3 StGB
Urteil des LG Berlin I für Freitag erwartet

In dem Strafverfahren gegen den Journalisten und Projektleiter der Informationsplattform »FragDenStaat« Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Strafakten ist am kommenden Freitag mit einem Urteil zu rechnen. Eine Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht liegt daher nicht mehr nahe. Es berichtet LTO.

Hintergrund des Strafverfahrens ist, dass Semsrott im vergangenen Jahr mehrere Beschlüsse aus laufenden Strafverfahren veröffentlichte (vgl. Meldungen vom 7. Dezember 2023 und vom 22. August 2023) und seine Strafverfolgung gemäß § 353d Nr. 3 StGB provozierte. Damit bezweckte Semsrott eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Norm, die dieser mangels »Presseausnahme« für verfassungswidrig hält.

Im Hauptverhandlungstermin vom 16. Oktober 2024 gab die Strafkammer des Landgerichts (LG) Berlin I nun zu erkennen, dass es von der Verfassungskonformität der Norm ausgeht. Es sei aber über den Wortlaut der Norm hinaus und unter Beachtung einschlägiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Einzelfallabwägung vorzunehmen, um die Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 StGB festzustellen. Hier sei mit Blick auf die bewusste Rechtsverletzung Semsrotts aber davon auszugehen, dass diese gegen ihn ausfallen werde, so die Meldung. Das Urteil des Gerichts soll am Freitag gesprochen werden.

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