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02.06.2014; 11:23 Uhr
Türkei: Verfassungsgericht ordnet Aufhebung der »YouTube«-Sperre an
Blockade verletzt Recht auf Meinungsfreiheit

Zwei Monate nachdem die Regierung von Ministerpräsident Erdogan den Zugriff auf die Videoplattform »YouTube« sperren ließ, hat das Verfassungsgericht nun ein Ende der Sperre angeordnet. Wie Medienberichte unter Berufung auf die Nachrichtenagentur »Anadolu« melden, sehe das Gericht durch die Blockade das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. 

Die vor der Kommunalwahl Ende März diesen Jahres ebenfalls angeordnete Sperre des Kurznachrichtendienstes »Twitter« hatte das Verfassungsgericht bereits am 3. April wieder aufgehoben (vgl. Meldung vom 21. März 2014 und vom 27. März 2014). 

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[IUM/ct]

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