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23.05.2024; 17:56 Uhr
Fototapete und Urheberrechtsverletzung
Weiteres Urteil des LG Köln

Das Landgericht Köln hat in einem weiteren Fall entschieden, dass es Urheberrechte verletzt, wenn die Vermieterin einer Ferienwohnung Bilder im Internet veröffentlicht, auf denen eine Fototapete zu sehen ist (14 O 60/23, Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. heise online.

Das LG Köln hält damit seine Rechtsprechung aufrecht (vgl. ZUM-RD 2023, 312 mAnm Kraul/Vetter ZUM-RD 2023, 318, vgl. auch Meldung vom 28. Februar 2023). Es erließ im April noch zwei weitere Urteile zur Causa »Fototapete« (14 O 70/23, 14 O 75/23, Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt). Andere Gerichte in der Bundesrepublik konnten in entsprechenden Fällen hingegen keine Urheberrechtsverletzung feststellen (vgl. etwa Meldung vom 13. Februar 2024). 

Das LG Köln äußerte in seiner Urteilsbegründung auch ein gewisses Unbehagen mit dem gefundenen Ergebnis. Schuld sei aber der Gesetzgeber: »Kern der hiesigen Problematik [ist] das Fehlen einer passenden Schrankenregelung«.

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