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08.02.2024; 21:15 Uhr
Weitere Entscheidung um Informationsportal »gesund.bund.de«
Beschluss des OLG Köln

In dem Verfahren um das Informationsportal des Bundesgesundheitsministeriums »gesund.bund.de« hat das OLG Köln den Rechtsstreit nun in zweiter Instanz an das VG Köln verwiesen (6 U 109/23, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet heise online.

Geklagt hatte ein Verlag, der ebenfalls auf dem Gebiet der Gesundheitskommunikation tätig ist. Er machte geltend, dass eine Vielzahl der Artikel auf dem Portal die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns überschritten, da sie allgemeiner Natur und ratgeberähnlich seien. Dies sei keine staatliche Aufgabe wie es etwa bei einer Warnung über konkrete Gesundheitsgefahren der Fall sein könnte (vgl. Meldung vom 28. Juni 2023). Dies sah das LG Bonn genauso und bejahte einen Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG iVm Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und dem daraus folgenden Gebot der Staatsferne der Presse (ZUM-RD 2023, 595).

Das in zweiter Instanz angerufene OLG Köln verwies den Rechtsstreit nun an das VG Köln. Der klagende Wort & Bild Verlag zeigte sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden: Das OLG Köln setze sich damit »in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und weiteren Zivilgerichten in vergleichbaren Fällen«.

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