Urteil: Werbepausen verletzen ideelles Urheberrecht von Regisseuren in Schweden
Werbepausen in einem im Fernsehen ausgestrahlten Film verletzen nach schwedischem Recht das ideelle Urheberrecht des Regisseurs, wenn dadurch die Integrität und der Wert des Films beeinträchtigt wird. Dies entschied laut der »taz« vom 19.3.2008 der Högsta domstolen, das höchste Zivilgericht in Schweden, in einem Urteil vom 18.3.2008 und verurteilte zudem den schwedischen Privatsender TV4 auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von jeweils 14.000 EUR an die zwei klagenden Regisseure.
Gegen Werbeunterbrechungen in ihren von TV4 2002 gesendeten Filmen hatten die beiden Regisseure Claes Eriksson und Vilgot Sjörman geklagt. Nachdem sie bereits in den Vorinstanzen Erfolg hatten zu Entscheidung der Vorinstanz siehe Meldung vom 25.4.2006 - bestätigte nun auch der Högsta domstolen die Kläger in ihrer Auffassung. Wie die »taz« aus dem Urteil zitiert, dürften Werbeunterbrechungen in Filmen nicht die Integrität und den Wert des Films nicht »kränken«. Im streitgegenständlichen Fall hingegen seien die Werbepausen so gesetzt worden, dass die »Kontinuität und die Dramaturgie des Films abgebrochen« und »der dramatische Effekt des Wechsels zwischen zwei Szenen ausradiert wurde«. Dies stelle eine Verletzung des ideellen Urheberrechts des Regisseurs« dar und rechtfertige den Schadensersatzanspruch in der genannten Höhe, da der beklagte TV-Sender keine entsprechende Zustimmung der Kläger in den Lizenzverträgen nachweisen konnte. Nicht durchdringen konnte TV4 also laut der »taz« mit seinem Einwand, dass seit dem Beginn des kommerziellen Fernsehens in Schweden Werbeunterbrechungen in Filmen bekannt seien und somit von einer konkludenten Zustimmung durch die Kläger auszugehen sei. Für einen der beiden Kläger kommt die Entscheidung dennoch zu spät: Vilgot Sjörman verstarb bereits vor zwei Jahren.
Laut der »taz« soll sich das Gericht bei seiner Entscheidung auf das schwedische Fernsehgesetz gestützt haben, das wiederum die Maßgaben der EU-Fernsehrichtlinie einbezieht. Soweit erkennbar - der Verfasser spricht kein schwedisch -, stellt das Urteil des Högsta domstolen auch auf weitere Gesetze ab, sodass fraglich ist, ob aus dem Verweis auf EU-Richtlinien ohne weiteres auch auf eine Übertragbarkeit der Entscheidung auf andere EU-Mitgliedstaaten geschlossen werden kann.
Dokumente:
- Artikel der »taz« vom 19.3.2008
- Urteil des Högsta domstolen vom 18.3.2008 (leider auf schwedisch)
- Urteil des Högsta domstolen vom 18.3.2008 (auf englisch - herzlichen Dank für den Hinweis zum Link an einen hilfsbereiten Leser!)
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