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08.08.2005; 17:32 Uhr
KMS unterliegt gegen BR vor Gericht
OLG München untersagt KMS unzulässige Werbung im Eilverfahren

Der Kabelnetzbetreiber Kabel München ServiCenter GmbH & Co. KG (KMS) darf nicht mehr damit werben, dass ab dem 30. Mai 2005 der Empfang über Antenne nicht mehr möglich ist. Der Bayerischer Rundfunk hat laut Pressemitteilung vom 5.8.2005 Ende Juli 2005 eine einstweilige Verfügung (Az.: 6 W 2048/05) erwirkt, wonach die KMS folgende Werbeslogans zu unterlassen hat:

»Ab 30. Mai sehen Sie schwarz, wenn Sie über Antenne empfangen« und Am Montag, den 30. Mai 2005, wird Antennenfernsehen für immer abgeschaltet«.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um objektiv falsche, irreführende und wettbewerbswidrige Aussagen. Die Werbeäußerung werde dahingehend verstanden, dass die Möglichkeit des Empfanges via Antenne künftig ersatzlos wegfalle. Dies treffe nicht zu. Da diese »Desinformation« eine Gefährdung der wirtschaftlichen Belange des Bayerischen Rundfunks mit sich bringen könne, sei auch eine wettbewerbliche Relevanz gegeben.

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[IUM/kr]

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