Institut für Urheber- und Medienrecht

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06.04.2006; 11:02 Uhr
FDP: Rundfunkgebühr durch allgemeine Medienabgabe ersetzen
Ausdehnen der Gebührenpflicht auf Internet-PCs geht zu Lasten des Mittelstands

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim Otto (FDP) will mittelfristig das gesamte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren und die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe ersetzen. Diese soll laut einer Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten vom 4.4.2006 von jedem Erwachsenen getragen werden und in der Höhe deutlich geringer als die jetzige Gebühr ausfallen. » Dies wäre eine faire, transparente und effektive Art der Finanzierung«, so Otto.

Seinen Vorstoß stellte Otto in den Zusammenhang mit der Ende vergangener Woche eingereichten Verfassungsbeschwerde von Freiberuflern gegen die ab dem 1.1.2007 fällig werdende Rundfunkgebühr für internetfähige PCs, die dem in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eingefügten Tatbestand der »neuartigen Rundfunkgeräte« unterfallen (siehe hierzu Meldung vom 3.4.2006). Der FDP-Politiker lehnt eine solche Ausdehnung als zweifelhaften Versuch ab, weitere Gebührengelder für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Lasten kleiner und mittelständiger Unternehmer zu generieren. Laut einer Meldung bei »Digitalfernsehen.de« vom 5.4.2006 zeigte auch der Vorsitzende der ARD-Gremienkonferenz, Bernd Lenze, Verständnis für die Proteste gegen die PC-Gebühr und sieht den Bedarf, Klarheit zu schaffen, insbesondere für solche Unternehmer, die ihre Rechner ausschließlich zur Offline-Arbeit benutzen, auch wenn diese formal von dem Gebührentatbestand erfasst würden.

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