Institut für Urheber- und Medienrecht |
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17.05.2006; 17:35 Uhr
Öffentlich-Rechtliche halten Deckelung der Internet-Ausgaben für inakzeptabel
Präsenz auf allen Vertriebswegen ist von »existenzieller Bedeutung«
Eine Aufhebung der bisherigen Begrenzung der Aufwendungen der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF auf 0,75 Prozent ihrer Haushalte hat der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze gefordert. Wie »faz.net« am 17.5.2006 meldet, sei eine solche Deckelung angesichts der durch die Digitalisierung bedingte Medienrevolution medienpolitisch nicht mehr akzeptabel. Die beiden Rundfunkanstalten haben im Anhang zum Achten Rundfunkstaatsvertrag eine entsprechende strukturelle Selbstbindung abgegeben. Reitze zufolge werde aber zu einer Frage von existenzieller Bedeutung, auf allen neuen Vertriebswegen vertreten zu sein, wobei er insbesondere das Internet und das Handy-TV nannte. Die Frage der Finanzierung neuer Mediendienste der Öffentlich-Rechtlichen ist derzeit Gegenstand eines erneuten Auskunftsersuchens der Europäischen Kommission von Mitte Februar 2006, dem die Bundesregierung Ende April 2006 nachgekommen ist (siehe hierzu Meldungen vom 15.2.2006 und 28.4.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2687: http://www.urheberrecht.org/news/2687/
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