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19.06.2006; 14:40 Uhr
RTL-Werbung für privaten Sportwettenanbieter gerichtlich untersagt
Staatlicher Wettanbieter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Privatsender

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat dem privaten Fernseh-Sender RTL durch Beschluss vom 14.06.06 (Az. 315 O 484/06) untersagt, weiterhin für den privaten Sportwettenanbieter »starbet« Werbespots auszustrahlen. Wie aus einer bei dem Pressportal von »news aktuell« eingestellten Pressemitteilung hervorgeht, hatte der staatliche Wettanbieter Nordwest Lotto und Toto einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Gericht gestellt.

Mit seiner Entscheidung folgt das LG Hamburg offensichtlich der Auffassung des Antragstellers, der sich auf das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.3.2006 berief und wonach alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten anzusehen seien. Bislang gab es lediglich Gerichtsentscheidungen in Verwaltungsverfahren, die die Vermittlungstätigkeit von Gewerbetreibenden für ausländische private Wettanbieter zum Gegenstand hatten (siehe hierzu die eigene Meldung vom 2.6.2006). Der Rechtsanwalt des staatlichen Wettanbieters Oddset, Dr. Manfred Hecker, schloss nicht aus, dass auch gegen andere Fernseh- und Radiosender sowie den Sportwettenanbieter "starbet" selbst weitere gerichtliche Verfahren angestrengt werden könnten. Ob RTL Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt hat, ist nicht bekannt.

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