Institut für Urheber- und Medienrecht

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24.07.2006; 17:22 Uhr
GI fordert gesetzliche Erlaubnis zur Umgehung von DRM
Geltung aber nur für Privatkopie und wissenschaftlichen Gebrauch

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) spricht sich für weit reichende Lockerungen beim Urheberrecht zugunsten der Wissenschaftsgesellschaft aus. In ihrem Positionspapier zum Regierungsentwurf des »Zweiten Korbes« zur Urheberrechtsreform fordert die GI die Aufhebung des Verbotes, technische Schutzeinrichtungen zu umgehen. Vielmehr soll es erlaubt sein, zur Anfertigung von Privatkopien und für wissenschaftliche Zwecke den Kopierschutz von Werken »brechen« zu dürfen, ohne zivil- und strafrechtliche Konsequenzen daran zu knüpfen. Gleichwohl soll eine Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen verboten bleiben, unabhängig davon, ob dafür eine Schutzmaßnahme umgangen wurde. Ziel der Regelung sei es allein, Archivierungsmöglichkeiten zu schaffen und Interoperabilität mit Open-Sorce-Systemen herzustellen.

Laut einer Pressemitteilung vom 24.7.2006 müsse nach Ansicht der GI zudem der Zugang zu Literatur insgesamt verbessert werden. Dazu sei zum einen § 52 a UrhG gänzlich zu entfristen - die jüngst bis zum 31.12.2008 verlängerte Regelung, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber in ihren Netzwerken (Intranets) zugänglich machen zu können (siehe Meldung vom 5.7.2006). Zum anderen soll durch § 52 b UrhG der elektronische Zugriff auf veröffentlichte Werke von jedem Rechner eines Hochschul- oder Wissenschaftsnetzes aus gestattet werden, ein Kopienversand nach § 53 a UrhG müsse sich generell auch auf digitale Kopien erstrecken, unabhängig von sonstigen Angeboten der Verlage.

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[IUM/hl]

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