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22.09.2006; 10:48 Uhr
Bundesregierung verteidigt TKG-Novelle in aktueller Fassung
CDU und SPD halten an § 9 a TKG-neu zu neuen Märkten grundsätzlich fest
Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs des »Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften« der Bundesregierung haben Vertreter der Koalitionsfraktionen die Regelungen zur Regulierungsfreistellung neuer Märke verteidigt. Die Abgeordneten Martina Krogmann (CDU) und Martin Dörmann (SPD) wiesen auf die Notwendigkeit des § 9 a TKG-neu hin, wonach neue Märkte nur dann in die Marktregulierung einbezogen werden sollen, wenn ansonsten ein nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt behindert werden würde. Nach Ansicht von Dörmann liegt das spezifische Investitionsrisiko in einem neuen Markt darin, die Akzeptanz der neuen Produkte nicht abschätzen zu können. Sei dies aber der Fall, sei auch das Gleichgewicht zwischen Risiko und Ertrag nicht mehr gewahrt, da letzterer nicht mehr zu steuern sei. Krogmann betonte, dass die Regelung ja nur dann greife, wenn der neue Markt auch neue, also nicht austauschbare Produkte anbiete. Da die Beurteilung, ob dies der Fall sei, jedoch der Bundesnetzagentur gemeinsam mit der EU-Kommission obliege, könne auch nicht mit Blick auf die Investitionen der Deutschen Telekom in sein VDSL-Glasfasernetz von einer »lex Telekom« sprechen. Zugleich gestand Krogmann zu, einzelne Formulierungen in § 9 a TKG-neu anpassen zu können. Die Bundesregierung hatte bereits zuvor in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 3 zu Drs. 16/2581) angekündigt, dessen Einwände zu berücksichtigen. Letzterer hatte gefordert, die konsequente Verwendung der Formulierung »nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt« innerhalb des TKG sicherzustellen. Nach bisheriger Systematik müsse zur Definition dieser Märkte eine vorherige Regulierung notwendig erfolgt sein (§ 3 TKG), nach § 9 a TKG-neu sollen sie einer Regulierung bereits unterworfen werden können, obwohl sie sich erst in der Entwicklung befänden (siehe hierzu Meldung vom 10.7.2006). Dokumente:
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