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04.10.2006; 10:57 Uhr
Verlage warnen vor verwässerter Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie
Streichung des Richtervorbehalts und der Bagatellklausel gefordert

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels drängt bei der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in deutsches Recht auf eine Überarbeitung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). So sei der Richtervorbehalt im Rahmen des Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider nach Ansicht des Börsenvereins verfassungsrechtlich nicht erforderlich, eine direkte Auskunft des Providers an die Anspruchsteller aber durch die Richtlinie vorgesehen. Ferner könnte das Vorliegen der weiteren Tatbestandsmerkmale des »gewerblichen Ausmaßes« sowie das Überschreiten einer Bagatellgrenze bei Urheberrechtsverletzungen angesichts der technischen Rahmenbedingungen nicht nachgewiesen werden: bei modernen Tauschbörsen sei der Blick auf die Festplatte des Anbieters nicht mehr möglich (siehe hierzu auch Meldung vom 19.9.2006). Insgesamt sei in der aktuellen Entwurfsfassung ein effektiver und schneller Rechtsschutz nicht zu erwarten, weshalb der Börsenverein eine Streichung des Richtervorbehalts sowie der Bagatellklausel fordert.

Einem Artikel der »Financial Times Deutschland« (FTD) vom 4.10.2006 zufolge planen daneben über 40 deutsche Verlage ein Konkurrenzangebot zu Googles »Book Search«. Mit der Online-Plattform »Volltextsuche online« behalten die Verlage die Kontrolle über den Inhalt ihrer Bücher, da sie selbst darüber entscheiden können, wie viele Seiten oder Textpassagen sie dem Nutzer zeigen wollen. Im Gegensatz dazu scannt Google u. a. auch die Bestände von amerikanischen Bibliotheken ein, speichert diese Daten auf einem Server und zeigt jeweils nur Ausschnitte von einigen Buchseiten im Internet. Diese Praxis stößt bei den Verlagen auf Widerstand, konnte bislang aber gerichtlich nicht unterbunden werden (siehe hierzu auch die Meldung vom 28.6.2006).

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Auskunftsanspruch gegen Internetprovider, ZUM 2006, 433-456, Heft 6 (Vorträge der Referenten der gleich lautenden Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht vom 7.4.2006)
[IUM/hl]

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